Allgemeine Geschäftsbedingugnen


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Vertrag

o Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Die Firma DOC Reinigungen GmbH (nachfolgend Beauftragte) erbringt Reinigungs- und Haushaltarbeiten für natürliche und juristische Personen (nachfolgend Auftraggeber). Art und Umfang dieser Dienstleistungen sowie die weiteren Modalitäten werden mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.

 

o Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von DOC Reinigungen GmbH.

 

o DOC Reinigungen GmbH darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

 

o Änderungen, welche den Auftraggeber betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

 

 

2. Pflichten Beauftragter

o Die Dienstleistungseinsätze erfolgen am Ort der gelegenen Sache. Die Beauftragte stellt zur Ausführung der schriftlich vereinbarten Dienstleistungen entsprechend qualifiziertes Personal (nachfolgend Dienstpersonal) zur Verfügung. Die einzelnen, zeitlichen und örtlichen Einsätze des Dienstpersonals richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung zwischen Beauftragter und Auftraggeber. In begründeten Fällen können die Einsätze individuell abgesprochen oder zeitlich verschoben werden, diese werden ausschließlich mit der Koordinationsstelle der DOC Reinigungen GmbH abgemacht. Individuelle Vereinbarungen direkt mit dem Dienstpersonal ist dem Auftraggeber untersagt. Die Beauftragte kann das zur Verfügung stehende Dienstpersonal nach Verfügbarkeit dem Auftraggeber frei zuteilen.

 

o DOC Reinigungen GmbH verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von DOC Reinigungen GmbH verursacht werden, haftet DOC Reinigungen GmbH.

 

o DOC Reinigungen GmbH haftet ausschließlich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von DOC Reinigungen GmbH nicht gehaftet.

 

o DOC Reinigungen GmbH kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

 

o Es ist Sache der Beauftragten, das eingesetzte Dienstpersonal gegen die Folgen beruflicher Unfälle im Rahmen der obligatorischen beruflichen Unfallversicherung zu versichern sowie die gesetzlichen Sozialabgaben (AHV, ALV, BVG, etc.) gegenüber den Sozialversicherungsträgern abzurechnen. Auch ist es Sache der Beauftragten, das eingesetzte Dienstpersonal gegen Haftpflichtansprüche eines Auftraggebers zu versichern.

 

 

3. Pflichten Auftraggeber

o Der Auftraggeber stellt die notwendigen Reinigungsgeräte sowie die notwendigen und geeigneten Reinigungsmittel sowie alle dazu nötigen Utensilien kostenlos zur Verfügung. Das eingesetzte Dienstpersonal ist berechtigt, fehlendes oder unzweckmäßiges Reinigungsgerät und/oder Reinigungsmaterial nach Rücksprache und auf Kosten des Auftraggebers zu beschaffen. Der damit verbundene Zeitaufwand wird dem Auftraggeber zu den in der Tarifliste aufgeführten Dienstleistungspreisen in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig, spätestens aber 24 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.

 

o Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch DOC Reinigungen GmbH, haftet der Auftraggeber für die Nichteinhaltung des Vertrages. DOC Reinigungen GmbH ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.

 

o Dienstleistungseinsätze können nach individueller Absprache verschoben werden. Fallen Dienstleistungseinsätze aus Gründen, die bei der Beauftragten liegen, weg, so sind diese wenn immer möglich aufgrund individueller Absprache auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben; in Ausnahmefällen können sie ersatzlos dahinfallen. Für weggefallene oder verschobene Dienstleistungseinsätze schuldet die Beauftragte keine Entschädigung. Beauftragt der Auftraggeber einen Dritten mit der ersatzweise Vornahme, so gehen die dadurch

verbundenen Kosten ausschließlich zulasten des Auftraggebers und es besteht keinerlei Entschädigungsanspruch gegenüber der Beauftragten.

 

o Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Dienstpersonal der Beauftragten direkt oder indirekt über einen Dritten anzustellen oder sonst wie direkt oder indirekt zu beauftragen. Jeder Verstoß berechtigt die Beauftragte zu Schadenersatz.

 

 

4. Gewährleistung

o Die durch DOC Reinigungen GmbH erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich (Email) zu melden.

 

o Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von DOC Reinigungen GmbH entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmäßig berücksichtigt.

 

o Die Gewährleistungspflicht von DOC Reinigungen GmbH entfällt, wenn der Vertragspartner die von DOC Reinigungen GmbH erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.

 

 

5. Verrechnung der Leistung

o Die von DOC Reinigungen GmbH erbrachten Dienstleistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.

 

o Die Dienstleistungen werden durch die Beauftragte in Form von Einzelaufträgen erbracht. Einzelaufträge (Zeitaufwand und wenn vereinbart die Wegpauschale) sind fällig und zahlbar innert 30 Tagen nach erfolgtem Einsatz. Bei Zahlungsverzug gehen die Mahngebühren (Fr. 10.00 pro Mahnung) zu Lasten des Auftraggebers. Der Verzugszins wird mit 5% berechnet.

 

o Die Entschädigung für Einzelaufträge richtet sich nach der jeweils gültigen Tarifliste. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Beauftragte ist jederzeit berechtigt, Anpassungen der Tarifliste vorzunehmen. Für einen einzelnen Dienstleistungseinsatz werden mindestens 1 Stunde verrechnet, auch wenn dieser weniger als eine Stunde dauert. Im letzteren Fall besteht kein Kompensationsanspruch seitens des Auftraggebers. Die Wegfahrten vom Ort des Beauftragten zum Einsatzort des Auftraggebers werden in Form einer Wegpauschale separat und nach Vereinbarung verrechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Wegpauschale versteht sich inklusive Mehrwertsteuer. Bei mehr als 4 Stunden Arbeit am Stück hat das Dienstpersonal Anspruch auf eine Pause von 15 Minuten. Die Pause zählt als Arbeitszeit und wird dem Auftraggeber verrechnet.

 

o Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

 

o An gesetzlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Dienstleistungseinsätze statt. Wünscht der Auftraggeber dies ausdrücklich, wird ein Zuschlag von 50% berechnet. Fallen Dienstleistungseinsätze aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, weg, so ist die vertraglich vereinbarte, aber weggefallene Einsatzzeit (nicht jedoch die Wegpauschale) voll zu entschädigen.

 

 

6. Kündigung

o Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere, regelmässig zu erbringende Leistungen, kann dieser unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Folgemonats und gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.

 

o Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.


o Die Kündigung befreit den Auftraggeber oder DOC Reinigungen GmbH nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen

innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

 

 

7. Gerichtsstand

o Gerichtsstand der DOC Reinigungen GmbH ist Bern. DOC Reinigungen GmbH kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen.

 

o Jede Änderung der AGB benötigt zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


o Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere jene

des schweizerischen Obligationenrechtes.

 

 

Stand Januar 2016 DOC Reinigungen GmbH, Höheweg 16, 3065 Bolligen